Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 4 (April) - ISSN 1619-2389
 

Betriebsrat und Krisenfrüherkennung:
Perspektiven für neue Ansätze

von Andreas Neumann

Impulse durch das KonTraG

Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erhielt die ursprünglich in den siebziger und achtziger Jahren geführte Diskussion über die Früherkennung von Unternehmenskrisen einen neuen Impuls. Der Gesetzgeber schreibt - zumindest für Aktiengesellschaften - Maßnahmen der internen Überwachung vor. Mit deren Hilfe sollen bestandsgefährdende Entwicklungen möglichst zu einem Zeitpunkt erkannt werden, in dem noch geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Die Einrichtung eines Früherkennungssystems muß außerdem - zusammen mit dem Jahresabschluß - testiert werden. Es ist zu erwarten, daß dieses Gesetz auch Ausstrahlungswirkung auf andere Kapitalgesellschaften hat.

Defizite der klassischen Früherkennungssysteme

Auf der Suche nach testierbaren Früherkennungssystemen lag der Fokus zunächst auf den unterschiedlichen Methoden der Bilanzanalyse. Bei allen Problemen, die die Bilanzanalyse mit sich bringt, bleibt sie doch für Unternehmensexterne oft die einzig zugängliche Informationsquelle. Die Bilanzanalyse hat aber immer auch den Charakter einer Insolvenzprognose. Von Krisenfrüherkennung im eigentlichen Sinn kann nicht die Rede sein. Es werden lediglich solche Krisen erkannt, die sich an einem bereits in der Vergangenheit liegenden Stichtag im Zahlenwerk einer Unternehmung widerspiegeln. Unternehmensintern betrachtet handelt es sich bei der Bilanzanalyse folglich eher um Späterkennung, wenn nicht gar um Zu-Späterkennung.

Auch die bereits in den siebziger und achtziger Jahren entwickelten Früherkennungssysteme scheinen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen wenig gerecht zu werden. Einerseits verfügen die operativ ausgerichteten Früherkennungssysteme der ersten und zweiten Generation lediglich über einen kurz- bis mittelfristigen Prognosezeitraum. Sie können Krisen oft erst zu einem Zeitpunkt diagnostizieren, in dem sie das Stadium der Ertrags- oder gar der Liquiditätskrise bereits erreicht haben. Andererseits verfügen strategische Früherkennungssysteme der dritten Generation (Stichwort "strategisches Radar") zwar im Regelfall über einen langfristigen Prognosehorizont, sie sind jedoch administrativ aufwendig, oft kostenintensiv und für kleine und mittelständische Betriebe mit dem vorhandenen Know-how meist nicht zu bewältigen.

Anforderungen an adäquate Früherkennungssysteme

Insbesondere angesichts des immer schnelleren Wandels der Umfeldbedingungen von Unternehmen mit Trendbrüchen und Diskontinuitäten in immer kürzeren Abständen - beispielsweise bedingt durch technologische Entwicklungen und Globalisierungstendenzen - scheinen neue Methoden der Früherkennung dringend erforderlich.

Der zugrundeliegende Krisenbegriff muß dabei neu definiert werden. Es erscheint heute angebracht, von "Risikofrüherkennung" - anstelle von "Krisenfrüherkennung" - zu sprechen. Ein solcher betriebswirtschaftlicher Risikobegriff modernen Zuschnitts erfaßt die Offenheit und Unsicherheit möglicher Zukunftssituationen. Er beinhaltet - als permanente Managementaufgabe - sowohl die Warnung vor Bedrohungen als auch das aktive Suchen nach und Nutzen von neuen Chancen.

Zudem erscheint eine Weiterentwicklung unternehmensinterner Früherkennungssysteme geboten. Anknüpfungspunkt ist die Forderung des KonTraG, das im Betrieb vorhandene Wissen für Risikomanagementsysteme zu nutzen. Nicht nur Kapitalgeber werden durch eine mögliche Unternehmenskrise geschädigt. Auch die Arbeitnehmer tragen ein erhebliches Risiko. Als Unternehmenskoalitionäre haben sie ein berechtigtes Interesse daran, daß Krisen frühzeitig erkannt und bewältigt werden - noch bevor "personelle Maßnahmen" - wie die Reduktion freiwilliger Sozialleistungen, Kurzarbeit oder Entlassung - als Sanierungsinstrument eingesetzt werden müssen.

Mitarbeiter und Betriebsräte als wichtige Partner
bei der Früherkennung und Krisenbewältigung

Personalabbau ist nach wie vor eines der wichtigsten Sanierungsinstrumente in Krisenzeiten. Die Beschäftigten geraten dadurch in eine Dilemmasituation. Auf der einen Seite haben sie ein Interesse am Fortbestand der Unternehmung und damit auch am Erfolg der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen. Auf der anderen Seite droht ihnen die Gefahr, selbst vom Personalabbau betroffen zu sein. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in Deutschland während der Rezessionsjahre 1991 bis 1994 bestätigt diese Einschätzung. Die Zahl der Beschäftigten sank um mehr als 15 Prozent. 1,1 Millionen Arbeitsplätze gingen verloren.

Eine ähnliche Dilemmasituation ergibt sich im Krisenfall für den Betriebsrat*. Beschränkt er sich auf die soziale Abfederung der Entlassungsmaßnahmen, dann erfahren die Beschäftigten die Mitbestimmung als eine Einrichtung, die ihnen bei der Sicherung ihrer Arbeitsplätze wenig helfen kann. Verweigert sich der Betriebsrat hingegen krisennotwendigen Anpassungsmaßnahmen, dann setzt er sich dem Vorwurf aus, Hemmnis notwendiger Anpassungen zu sein und damit weitere Arbeitsplätze oder sogar die Existenz des Unternehmens insgesamt zu gefährden.

Oftmals haben die Beschäftigten aufgrund einzelner Indikatoren in ihrer Arbeitsplatzumgebung schon geahnt, daß sich "etwas im Betrieb zusammenbraut". Das Wissen der Mitarbeiter sollte als interne Informationsquelle erschlossen und genutzt werden. Dieses setzt einerseits die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Informationsweitergabe voraus und verlangt andererseits die Annahme der Informationen durch die Führungskräfte. Praxiserfahrungen zeigen, daß es in vielen Fällen an einer entsprechenden Gesprächskultur fehlt und daß registrierte und richtig interpretierte Krisensignale aufgrund mangelhafter Kommunikationsstrukturen nicht bei den relevanten Entscheidungsträgern ankommen.

Auch der Betriebsrat hat als Nahtstelle zwischen Belegschaft und Geschäftsführung oftmals Einblicke in das Wissen der Belegschaft. Allerdings verfügt er in der Regel nicht über die notwendigen Informationen, die für die traditionellen Früherkennungsinstrumente notwendig sind. Es erscheint daher geboten, nach Möglichkeiten zu suchen, wie sich Betriebsräte mit der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen auseinandersetzen und so Anzeichen von Bedrohungen und Chancen frühzeitig wahrnehmen können.

Elemente einer mitarbeiter- und
betriebsratsorientierten Früherkennung

Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Technologieberatungsstelle beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Landesbezirk Rheinland-Pfalz e.V. soll ein Instrumentarium entwickelt werden, mit dem Betriebsräte Krisenfrüherkennung betreiben können. Drei exemplarische Fragestellungen sollen die Forschungsidee beschreiben: 

  • Vor dem Hintergrund des spieltheoretischen Gefangenendilemmas wird untersucht, inwieweit Synergieeffekte zwischen traditioneller unternehmensinterner Früherkennung einerseits und Früherkennung durch den Betriebsrat andererseits entstehen können. Ideelles Ziel ist die "Erwirtschaftung" einer Kooperationsrente.
  • Aus der Psychologie ist bekannt, daß die Beurteilung von Problemen vom Bezugsrahmen abhängt, in dem Menschen denken. Hinzu kommen Alltagsheuristiken ("Daumenregeln"), die Problemlösungsstrategien vorstrukturieren. Eine Erweiterung der traditionellen Früherkennung um die Arbeitnehmersicht bietet die Chance, solche Denkblockaden zu überwinden und zu völlig neuen Ansätzen und Erkenntnissen zu gelangen.
  • Eine funktionierende Früherkennung setzt voraus, daß Handlungsspielräume im Unternehmen vorhanden sind. Es stellt sich daher die Frage, welche Rahmenbedingungen - beispielsweise hinsichtlich Unternehmenskultur und Kommunikationsstruktur - gegeben sein müssen, damit die vom Betriebsrat betriebene Früherkennung erfolgreich sein kann.

Anmerkung

*) Dieser Gedankengang lehnt sich eng an an die Ausführungen von Hartmut Wächter, Partizipation und Mitbestimmung in der Krise, in: Wolfgang Staehle und Edgar Stoll (Hrsg.), Betriebswirtschaft und ökonomische Krise: kontroverse Beiträge zur ökonomischen Krisenbewältigung, Wiesbaden 1984, Seite 307 bis 319, hier: Seite 308 f.

Autor

Andreas Neumann
TBS Regionalstelle Trier
Herzogenbuscher Straße 52
D-54292 Trier
Telefon: +49 (0)651 46 04 173
Telefax: +49 (0)651 46 04 177
Internet: www.tbs-rheinlandpfalz.de
E-Mail: tbs.trier@t-online.de

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
4. Jahrgang (2001), Ausgabe 2 (Februar)


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
© Krisennavigator 1998-2024. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1619-2389.
Internet:
www.krisennavigator.de | E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de

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Betriebsrat und Krisenfrüherkennung:
Perspektiven für neue Ansätze

von Andreas Neumann

Impulse durch das KonTraG

Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erhielt die ursprünglich in den siebziger und achtziger Jahren geführte Diskussion über die Früherkennung von Unternehmenskrisen einen neuen Impuls. Der Gesetzgeber schreibt - zumindest für Aktiengesellschaften - Maßnahmen der internen Überwachung vor. Mit deren Hilfe sollen bestandsgefährdende Entwicklungen möglichst zu einem Zeitpunkt erkannt werden, in dem noch geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Die Einrichtung eines Früherkennungssystems muß außerdem - zusammen mit dem Jahresabschluß - testiert werden. Es ist zu erwarten, daß dieses Gesetz auch Ausstrahlungswirkung auf andere Kapitalgesellschaften hat.

Defizite der klassischen Früherkennungssysteme

Auf der Suche nach testierbaren Früherkennungssystemen lag der Fokus zunächst auf den unterschiedlichen Methoden der Bilanzanalyse. Bei allen Problemen, die die Bilanzanalyse mit sich bringt, bleibt sie doch für Unternehmensexterne oft die einzig zugängliche Informationsquelle. Die Bilanzanalyse hat aber immer auch den Charakter einer Insolvenzprognose. Von Krisenfrüherkennung im eigentlichen Sinn kann nicht die Rede sein. Es werden lediglich solche Krisen erkannt, die sich an einem bereits in der Vergangenheit liegenden Stichtag im Zahlenwerk einer Unternehmung widerspiegeln. Unternehmensintern betrachtet handelt es sich bei der Bilanzanalyse folglich eher um Späterkennung, wenn nicht gar um Zu-Späterkennung.

Auch die bereits in den siebziger und achtziger Jahren entwickelten Früherkennungssysteme scheinen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen wenig gerecht zu werden. Einerseits verfügen die operativ ausgerichteten Früherkennungssysteme der ersten und zweiten Generation lediglich über einen kurz- bis mittelfristigen Prognosezeitraum. Sie können Krisen oft erst zu einem Zeitpunkt diagnostizieren, in dem sie das Stadium der Ertrags- oder gar der Liquiditätskrise bereits erreicht haben. Andererseits verfügen strategische Früherkennungssysteme der dritten Generation (Stichwort "strategisches Radar") zwar im Regelfall über einen langfristigen Prognosehorizont, sie sind jedoch administrativ aufwendig, oft kostenintensiv und für kleine und mittelständische Betriebe mit dem vorhandenen Know-how meist nicht zu bewältigen.

Anforderungen an adäquate Früherkennungssysteme

Insbesondere angesichts des immer schnelleren Wandels der Umfeldbedingungen von Unternehmen mit Trendbrüchen und Diskontinuitäten in immer kürzeren Abständen - beispielsweise bedingt durch technologische Entwicklungen und Globalisierungstendenzen - scheinen neue Methoden der Früherkennung dringend erforderlich.

Der zugrundeliegende Krisenbegriff muß dabei neu definiert werden. Es erscheint heute angebracht, von "Risikofrüherkennung" - anstelle von "Krisenfrüherkennung" - zu sprechen. Ein solcher betriebswirtschaftlicher Risikobegriff modernen Zuschnitts erfaßt die Offenheit und Unsicherheit möglicher Zukunftssituationen. Er beinhaltet - als permanente Managementaufgabe - sowohl die Warnung vor Bedrohungen als auch das aktive Suchen nach und Nutzen von neuen Chancen.

Zudem erscheint eine Weiterentwicklung unternehmensinterner Früherkennungssysteme geboten. Anknüpfungspunkt ist die Forderung des KonTraG, das im Betrieb vorhandene Wissen für Risikomanagementsysteme zu nutzen. Nicht nur Kapitalgeber werden durch eine mögliche Unternehmenskrise geschädigt. Auch die Arbeitnehmer tragen ein erhebliches Risiko. Als Unternehmenskoalitionäre haben sie ein berechtigtes Interesse daran, daß Krisen frühzeitig erkannt und bewältigt werden - noch bevor "personelle Maßnahmen" - wie die Reduktion freiwilliger Sozialleistungen, Kurzarbeit oder Entlassung - als Sanierungsinstrument eingesetzt werden müssen.

Mitarbeiter und Betriebsräte als wichtige Partner
bei der Früherkennung und Krisenbewältigung

Personalabbau ist nach wie vor eines der wichtigsten Sanierungsinstrumente in Krisenzeiten. Die Beschäftigten geraten dadurch in eine Dilemmasituation. Auf der einen Seite haben sie ein Interesse am Fortbestand der Unternehmung und damit auch am Erfolg der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen. Auf der anderen Seite droht ihnen die Gefahr, selbst vom Personalabbau betroffen zu sein. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in Deutschland während der Rezessionsjahre 1991 bis 1994 bestätigt diese Einschätzung. Die Zahl der Beschäftigten sank um mehr als 15 Prozent. 1,1 Millionen Arbeitsplätze gingen verloren.

Eine ähnliche Dilemmasituation ergibt sich im Krisenfall für den Betriebsrat*. Beschränkt er sich auf die soziale Abfederung der Entlassungsmaßnahmen, dann erfahren die Beschäftigten die Mitbestimmung als eine Einrichtung, die ihnen bei der Sicherung ihrer Arbeitsplätze wenig helfen kann. Verweigert sich der Betriebsrat hingegen krisennotwendigen Anpassungsmaßnahmen, dann setzt er sich dem Vorwurf aus, Hemmnis notwendiger Anpassungen zu sein und damit weitere Arbeitsplätze oder sogar die Existenz des Unternehmens insgesamt zu gefährden.

Oftmals haben die Beschäftigten aufgrund einzelner Indikatoren in ihrer Arbeitsplatzumgebung schon geahnt, daß sich "etwas im Betrieb zusammenbraut". Das Wissen der Mitarbeiter sollte als interne Informationsquelle erschlossen und genutzt werden. Dieses setzt einerseits die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Informationsweitergabe voraus und verlangt andererseits die Annahme der Informationen durch die Führungskräfte. Praxiserfahrungen zeigen, daß es in vielen Fällen an einer entsprechenden Gesprächskultur fehlt und daß registrierte und richtig interpretierte Krisensignale aufgrund mangelhafter Kommunikationsstrukturen nicht bei den relevanten Entscheidungsträgern ankommen.

Auch der Betriebsrat hat als Nahtstelle zwischen Belegschaft und Geschäftsführung oftmals Einblicke in das Wissen der Belegschaft. Allerdings verfügt er in der Regel nicht über die notwendigen Informationen, die für die traditionellen Früherkennungsinstrumente notwendig sind. Es erscheint daher geboten, nach Möglichkeiten zu suchen, wie sich Betriebsräte mit der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen auseinandersetzen und so Anzeichen von Bedrohungen und Chancen frühzeitig wahrnehmen können.

Elemente einer mitarbeiter- und
betriebsratsorientierten Früherkennung

Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Technologieberatungsstelle beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Landesbezirk Rheinland-Pfalz e.V. soll ein Instrumentarium entwickelt werden, mit dem Betriebsräte Krisenfrüherkennung betreiben können. Drei exemplarische Fragestellungen sollen die Forschungsidee beschreiben: 

Anmerkung

*) Dieser Gedankengang lehnt sich eng an an die Ausführungen von Hartmut Wächter, Partizipation und Mitbestimmung in der Krise, in: Wolfgang Staehle und Edgar Stoll (Hrsg.), Betriebswirtschaft und ökonomische Krise: kontroverse Beiträge zur ökonomischen Krisenbewältigung, Wiesbaden 1984, Seite 307 bis 319, hier: Seite 308 f.

Autor

Andreas Neumann
TBS Regionalstelle Trier
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4. Jahrgang (2001), Ausgabe 2 (Februar)

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